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Die neue praktische smart Elektroautoflotte

Der kompakte smart #1 und der sportliche smart #3 gehören zu einer völlig neuen Generation von vollelektrischen smart Fahrzeugen, die jetzt an B2B-Partner vertrieben wird und für eine Vielzahl von Flottengrößen geeignet ist. Mit ihrer perfekten Größe, dem vollelektrischen Konzept zur Reduzierung der CO2-Emissionen, der Premium-Ausstattung und den günstigen Gesamtbetriebskosten (TCO) sind der smart #1 und der smart #3 die perfekte Wahl für Flottenkunden und deren Elektroautoflotte.

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Was macht den vollelektrischen smart so interessant für B2B-Partner?

Von den Ausstattungsmerkmalen bis hin zu den Gesamtbetriebskosten (TCO) gibt es viele Variablen und Möglichkeiten bei der Wahl des richtigen Fahrzeugs für deine Flotte. Unser Ziel ist es, dir die Auswahl so einfach wie möglich zu gestalten. Die Sorgenfrei-Vorteile des smart #1 und des smart #3 sind der Beweis dafür, dass du keine Kompromisse eingehen musst.

Einfaches Leasing

Einfaches Leasing zu fairen Preisen für dein Firmen-Elektroauto. Wir pflegen bereits gute Beziehungen zu unserem Leasingpartner ALD Automotive, arbeiten aber auch gerne mit dem Leasingpartner deiner Wahl zusammen. Kontaktiere uns für individuelle Rahmenvertragskonditionen.

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Die Vorteile einer Elektroautoflotte

Mit dem smart #1 und dem smart #3 kannst du die CO2-Emissionen deines Unternehmens reduzieren. Abhängig von den aktuellen regionalen Vorschriften erhältst du zudem staatliche Förderungen und Steuervorteile für firmeneigene batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Und während andere Premium-Elektroautos sehr teuer sind, sind die neuen smart Fahrzeuge eine wettbewerbsfähige Wahl für dein Unternehmen.

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Tolle Leistung, faire Preise

Wir bieten großartige Leistung in Kombination mit fairen Preisen. Der smart #1 bietet nicht nur ein erstklassiges Fahrgefühl, sondern auch jede Menge Platz im Interieur. Mit einer Reichweite von bis zu 440 km (WLTP) musst du dir nie wieder Gedanken um die nächste Ladesäule machen. Und dank unserer Partnerschaft mit dem Netzwerk „Schnellladestation Autobahn" (Digital Charging Solutions, DCS) hast du Zugang zu mehr als 360.000 Ladepunkten in ganz Europa.

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Ein smart ist gut fürs Geschäft.

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Mühelose Konfiguration

Die mühelose Konfiguration spart dir Zeit und vereinfacht dir das Leben als Flottenmanager. Jede der verschiedenen smart #1 und smart #3 Ausstattungslinien verfügt über einfache Konfigurationsmöglichkeiten. Schlank, einfach, smart -- genau wie es sein sollte.

Keine versteckten Kosten

Mit smart gibt es keine unerwarteten Überraschungen. Du bekommst, was du siehst. Die Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership) deines smart #1 oder #3 beinhalten die erste Wartung, Verschleißteile bis zu 45.000 km und Pannenhilfe für bis zu 8 Jahre oder 160.000 km. Wenn du ihn kaufst, erhältst du mit unserem integrierten Servicepaket zusätzlich zu unserer Standardgarantie von 2 Jahren, eine Garantieverlängerung um 1 Jahr (insgesamt 3 Jahre) mit unbegrenzter Kilometerleistung.

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Der Prozess

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Maßgeschneidert

Teste unseren smart Konfigurator und fülle das Kontaktformular aus, damit wir uns mit dir in Verbindung setzen können.

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Persönliche Betreuung

Wir leiten einen flottenspezifischen Prozess mit einem Key Account Manager oder einem Flottenexperten bei deinem smart Vertriebspartner ein, der dich unterstützt und berät.

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Fahrerlebnis

Sobald du startklar bist, genießt du dem smart #1 und #3 ein einmaliges Fahrerlebnis

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smart für kleine und mittlere Unternehmen

Du möchtest bis zu 3 smart Fahrzeuge für dein Unternehmen bestellen? Mach es vollelektrisch, mach es praktisch, mach es smart. Wir machen das Konfigurieren und Bestellen einfach. Und natürlich begleiten wir dich bei jedem Schritt. Du kannst auch unserer digitalen eCommerce-Journey folgen.

  • Alle Bilder und Illustrationen dienen nur Informationszwecken. Sie können Sonderausstattungen zeigen, die nicht automatisch Bestandteil des Angebotes sind. Produktionsbedingt sind Farbabweichungen des bestellten Fahrzeugs oder der Ausstattungen möglich. smart #3 Pro und Pro+ werden nicht mit getönten Scheiben ausgeliefert.

  • Seit dem 1. Januar 2021 sind die Unternehmen innerhalb der Europäischen Union dazu verpflichtet, neue Pkw, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) zu bewerben. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden.

  • 1

    Alle Preise/Raten gelten jeweils inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer (USt.), soweit nicht anders angegeben. Der angegebene Kaufpreis versteht sich einschließlich einmaliger Überführungskosten in Höhe von 300 €. smart Austria Automotive GmbH zieht den E-Mobilitätsbonusanteil zum Vorteil des Kunden im Warenkorb ab. Der angegebene Zubehörpreis versteht sich ggf. inkl. Lieferkosten, soweit nicht anders angegeben. Alle Preisangaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website geltenden Preise/Raten. Die Angaben sind unverbindlich, können nach Markt variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Für alle Bestellungen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der smart Europe Austria Automotive GmbH. Für Kunden außerhalb Österreichs gelten andere Konditionen und Geschäftsbedingungen. Der Kauf und die Zulassung von vollelektrischen Fahrzeugen werden in einigen Ländern im Rahmen eines Umweltbonusprogramms gefördert. Es besteht insoweit kein Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller, Vertriebspartner oder Leasinggeber. Details zum Umweltbonus für Fahrzeuge siehe Fußnote 12 und FAQ | Ecobonus.

  • 5

    Die nach dem Standard-WLTP-Zyklus ermittelten Reichweiten ermöglichen einen Vergleich zwischen den Herstellern. Sie beinhalten auch die durch Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen) erzielte Messreichweite. Der individuelle Fahrstil und das Fahrverhalten, die Geschwindigkeit, das Beschleunigungsverhalten, die Außentemperatur, die Topografie und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese unter Umständen verringern oder sogar erhöhen. Die Werte wurden nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Je nach Fahrbedingungen kann der Wert von dem angegebenen Wert abweichen.

  • 6

    Die Ladezeit der Batterie kann in Abhängigkeit von diversen Randbedingungen wie verschiedenen Umgebungs- und Batterietemperaturen, verfügbaren Leistungen und anderen Einschränkungen sowie der Nutzung der Fernbedienungsfunktion (z. B. ferngesteuerte Klimaanlage, Vorheizen des Fahrzeugs usw.) variieren. Mit einer 3-phasigen Stromversorgung kannst du mit bis zu 22 kW laden und unter Optimalbedingungen in nur 3 Stunden von 10 % auf 80 % Ladezustand (SOC/State of Charge) kommen (außer mit dem Pro, der nur mit 7,4 kW Onboard-Charger erhältlich ist und hierfür 5.5 Stunden benötigt). Bei Wechselstromladestationen mit einer Stromversorgung von bis zu 11 kW, die üblicherweise in privaten Haushalten installiert sind, beträgt die Ladezeit unter 6 Stunden (10 auf 80%). Mit einer DC-Schnellladestation kannst du sogar mit bis zu 150 kW (Pro: 130 kW) laden und so unter Optimalbedingungen in 30 Minuten von 10 % auf 80 % SOC kommen.

  • 12

    Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Liste der förderungswürdigen Fahrzeuge des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) enthalten sind, besteht aus einem Landesanteil (Bundesanteil), der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH,

    Türkenstraße 9, 1090 Wien, ausbezahlt wird, und einem Herstelleranteil (Stand: 3.4.2023). Die Anschaffung (Kauf oder Leasing) kann gleichzeitig auch über andere Fonds auf Landesebene gefördert werden.

    Privatpersonen einerseits und andererseits Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind, können sich bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderbudgets, längstens jedoch bis zum 31. März 2024, für eine Förderung online anmelden. Ein Folgeantrag auf Förderung muss innerhalb von 36 Wochen nach der Registrierung oder 9 Monate nach dem Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum!) gestellt werden, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Das Fahrzeug muss mit Energie aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Beim Leasing durch eine Privatperson kann bei einer Anzahlung von EUR 3.000,00 der volle Förderungsbetrag ausbezahlt werden, und beim Leasing durch eine Firma, Stiftung, Körperschaft oder Vereinigung, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren ist, bei einer Anzahlung von mindestens EUR 1.200,00.

    Bei Kauf und Zulassung eines neuen smart #1 und rechtzeitiger Antragstellung beim BMK beträgt der Umweltbonus EUR 3.000,00 für Privatpersonen und EUR 1.000,00 für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind. Der Herstelleranteil wird von der smart Europe Austria Automotive GmbH gewährt und automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen, wodurch sich die gesetzliche Umsatzsteuer reduziert. Die entsprechenden Positionen finden Sie auf der Rechnung aufgelistet.

    Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet allein das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH auf Basis der geltenden Förderbedingungen und Ihres Antrags. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt Sie nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Die Registrierung für den Bundesanteil am Umweltbonus muss über das elektronische Formular unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwp23 (für Privatpersonen) oder https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwb23_sozial (für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind) spätestens 36 Wochen nach der Registrierung/9 Monate nach Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum) erfolgen, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Der Umweltbonus endet mit der Ausschöpfung der Fördermittel. Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. März 2024 erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen nur zu Ihrer Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Auslassungen vorbehalten.

    Mehr Informationen findest du auf https://www.umweltfoerderung.at/e-mobilitaetsfoerderungen-2023

  • G

    Das reale Fahrzeug kann wegen 3D-Effekten vom Video abweichen.

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