Hinweise zur Rücknahme gem. Altfahrzeugeverordnung (AltfahrzeugeVO)
In Österreich wird die Rücknahme und Überlassung von Altfahrzeugen im Wesentlichen durch das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) und die auf dessen Basis am 6.11.2002 in Kraft getretene Altfahrzeugverordnung (BGBl II 407/2002 idF BGBl II 489/2020) geregelt. Ein entsprechender Erlass dient der bundeseinheitlichen Vollziehung der Altfahrzeugeverordnung und enthält insbesondere detaillierte Ausführungen zur Beurteilung der Abfalleigenschaft von Fahrzeugen. Die Altfahrzeugeverordnung setzt u.a. die europäische "Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge" in österreichisches Recht um. Danach muss der Letzthalter sein Altfahrzeug einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen, welcher einen Verwertungsnachweis ausstellt, der für die endgültige Stilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle erforderlich ist. Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter oder gesetzlich Gleichgestellten zurückzunehmen. Altfahrzeuge unterscheiden sich von Gebrauchtwagen, indem sie gemäß § 2 Abs 1 AWG 2002 als Abfall gelten und nicht mehr zur bestimmungsgemäßen Verwendung übergeben werden.
Um Ihnen die Rückgabe Ihres Altfahrzeugs so einfach wie möglich zu machen, unterhält smart ein flächendeckendes Netz von anerkannten Rücknahmestellen. Durch die Rückgabe innerhalb unseres Rücknahmenetzwerks stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug gesetzeskonform entsorgt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie laut Gesetz, bei sonstiger Strafdrohung, verpflichtet sind, Ihr Altfahrzeug ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Als Besitzer können Sie Ihr Altfahrzeug unter folgenden Bedingungen kostenlos in unserem Rücknahmenetzwerk zurückgeben:
· Es handelt sich um ein Fahrzeug der Marke „smart"
· Es handelt sich um ein Fahrzeug der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).
· Alle wesentlichen Bauteile oder Komponenten, insbesondere Antrieb (Motor, Getriebe, etc.), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator, oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen sind im Fahrzeug vorhanden.
· Es befindet sich kein hinzugefügter Abfall im Fahrzeug.
· Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat innerhalb der Europäischen Union zugelassen.
· Die Zulassungsdokumente (Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein vergleichbares Zulassungsdokument) werden mit übergeben.
Nach Übergabe des Altfahrzeugs und der Zulassungsdokumente an einen unserer Partner erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der die gesetzeskonforme Entsorgung und ordnungsgemäße Verwertung bestätigt. In der Regel benötigen Sie diesen Nachweis, um Ihr Fahrzeug anschließend bei Ihrer Zulassungsstelle endgültig abzumelden.
Wenn Sie Ihr smart Altfahrzeug kostenlos zurückgeben möchten, dann kontaktieren Sie bitte unseren Rücknahme-Netzbetreiber LRP Autorecycling Leipzig GmbH unter der Nummer: 0800 1142114 (Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr). LRP Autorecycling -- Deutschlands größter Autoverwerter 2024 (lrp-autorecycling.de)
Informationen zu den Rück- und Annahmestellen für Ihr Altfahrzeug finden Sie unter Altfahrzeuge (bmk.gv.at).
Gemäß Altfahrzeugverordnung sind wir als Hersteller verpflichtet, jährlich Daten über die Erreichung der quantitativen Zielvorgaben mit Blick auf die Verwertung der Altfahrzeuge (Verwertungsquoten) zu veröffentlichen. Details zu den Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Österreich können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz hier (Jahresbericht 2024 über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Österreich unter Punkt 3.1.3.8.) einsehen.
Die vorstehenden Hinweise dienen lediglich der Umsetzung gesetzlicher Pflichten, zur Information und stellen keine Rechtsberatung dar.