Garantiebedingungen

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Allgemeine Garantiebedingungen für Neufahrzeuge ("Garantiebedingungen")

In diesem Zusatzdokument finden Sie als Fahrzeughalter Informationen über die smart Neufahrzeuggarantie ("smart Garantie") der smart Austria Automotive GmbH, Am Belvedere 10, 1100 Wien, Österreich ("smart"), und über die Garantiebedingungen für Ihren smart. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das smart Customer Engagement Center (CEC) oder Ihren lokalen autorisierten smart Servicepartner.

Die smart Garantie schützt Sie als Eigentümer des Fahrzeugs vor möglichen Schäden oder Mängeln am Fahrzeug, die durch Herstellungsfehler bei der Produktion Ihres Fahrzeugs entstanden sind. Maßstab für die Beurteilung ist der übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugmodelle zu Beginn der Garantielaufzeit. Ihre smart Garantie berührt weder Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs, wie sie im Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und in den §§ 922 bis 933a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) festgelegt sind, noch mögliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

I. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Bedingungen gelten für Ihre smart Garantie:

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der smart Garantie ist, dass alle Wartungsintervalle gemäß den Vorgaben von smart durchgeführt wurden.
  • Im Gewährleistungsfall kann smart den Mangel durch Reparatur, Austausch mangelhafter Teile (durch einen autorisierten smart Servicepartner) oder andere Maßnahmen beheben lassen, die von smart nach eigenem Ermessen gewählt werden können.

  • Ansprüche aus der smart Garantie sind an einen autorisierten smart Servicepartner zu richten; alle Arbeiten oder Reparaturen im Rahmen der smart Garantie müssen von einem autorisierten smart Servicepartner durchgeführt werden, der ausschließlich smart Originalteile verwendet.

  • Alle Teile, die durch Reparaturen im Rahmen der smart Garantie ersetzt werden, gehen in das Eigentum von smart über.

  • Alle Teile, die im Rahmen der smart Garantie installiert oder repariert werden, sind für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Garantiezeit durch die smart Garantie abgedeckt.

  • Die smart Garantie gilt nur innerhalb ihres geografischen Geltungsbereichs (siehe folgender Abschnitt) und nur innerhalb des Netzwerks der autorisierten smart Servicepartner. Ansprüche aus der smart Garantie können nur bei autorisierten smart Servicepartnern innerhalb des geografischen Geltungsbereichs erfüllt werden.

  • Im Falle der Lieferung eines Neufahrzeuges durch smart aufgrund eines Gewährleistungsfalles kann smart die Rückgabe des mangelhaften Fahrzeuges und die Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung verlangen.

II. Geografischer Geltungsbereich

Die folgenden Länder bilden den geografischen Geltungsbereich Ihrer smart Garantie: Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, Schweiz, Belgien, Österreich, Schweden und das Vereinigte Königreich.

III. Beginn der Garantielaufzeit

  1. Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs oder dem Datum der Auslieferung, je nachdem, was früher eintritt.

  2. Die Garantielaufzeit für Ersatzteile oder Zubehör beginnt mit dem Kaufdatum (Rechnungsdatum)

IV. Erfüllung von Garantieansprüchen

  1. Fahrzeug-Garantie

    Während der Garantielaufzeit werden Reparaturen oder Ersetzungen am Fahrzeug, die unter die smart Garantie fallen, von den autorisierten smart Servicepartnern kostenlos durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug während der Garantielaufzeit den Eigentümer wechselt. Die Fahrzeug-Garantie erstreckt sich auf Ihr gesamtes Fahrzeug, mit Ausnahme bestimmter Bereiche, für die besondere Garantiezeiten gelten, wie in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben. Die Laufzeit der Fahrzeug-Garantie beträgt zwei (2) Jahre bei unbegrenzter Kilometerleistung.

  2. Garantie für die Hochspannungsbatterie und Hochspannungskernkomponenten

    Für die wichtigste Komponente Ihres Fahrzeugs - die Hochvoltbatterie - bietet Ihnen smart eine umfassende Garantie. Wenn der Gesundheitszustand (SOH) der Batterie während der Garantielaufzeit auf unter 70 % des SOH zum Auslieferungszeitpunkt sinkt, haben Sie Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch gemäß den OEM-Standards, basierend auf dem Verschleißgrad, dem Alter, der Kilometerlaufleistung und dem Pflegezustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie. Der SOH muss durch eine von einem autorisierten smart Service Partner durchgeführte Messung des Energiegehalts der Batterie ermittelt werden.

    Die Garantielaufzeit dauert:

  • für die Hochspannungskernkomponenten (dazu gehören ein elektrischer Antriebsmotor, ein Steuergerät und ein Fahrzeugsteuergerät – weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Hochspannungsbatterie-Zertifikat) entweder 8 Jahre oder bis zum Erreichen einer Laufleistung von 160.000,00 km, je nachdem, was zuerst eintritt;

  • für die Hochspannungsbatterie selbst entweder 8 Jahre oder bis zum Erreichen einer Laufleistung von 200.000,00 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

    Die Garantie für die Hochspannungsbatterie und die Hochspannungskernkomponenten gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Handhabung (insbesondere beim Laden) oder unsachgemäße Wartung der Batterie verursacht wurde oder die Folge eines Unfalls ist.

  1. Garantie für Ersatzteile und Zubehör

    Zusätzlich zur Fahrzeuggarantie besteht eine separate Garantie für smart Originalersatzteile und smart Originalzubehör, die bei einem autorisierten smart Servicepartner erworben wurden. Diese Garantielaufzeit beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.

smart-Originalteile und -zubehör sind speziell für die Wartung von Fahrzeugen konzipiert, um die smart Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards zu erfüllen. Es wird daher empfohlen, nur smart Originalteile und -zubehör für die Fahrzeugverwendung zu benutzen.

Alle smart Originalteile, die während der Laufzeit der Fahrzeuggarantie oder der Hochspannungskernkomponenten-Garantie gekauft werden, sind entweder durch die Restlaufzeit der Fahrzeuggarantie oder die Teilegarantie abgedeckt, je nachdem, welche zuletzt abläuft.

  1. Korrosionsschutz-Garantie

    Die Korrosionsschutz-Garantie deckt den Fall ab, dass die Karosserie aufgrund von Korrosion perforiert wird, die durch Fabrikations- oder Materialfehler verursacht wurde. Das von der Korrosion betroffene Karosserieteil wird von einem autorisierten smart Servicepartner kostenlos repariert oder ersetzt.

Der Begriff "Perforation"/“perforiert“ bezieht sich auf ein Loch in der Fahrzeugkarosserie, das durch Korrosion von der Innen- oder Unterseite aufgrund von Herstellungs- oder Materialfehlern entstanden ist. Der Begriff "Karosserie" bezieht sich auf Metallteile der Karosserie, der Türen, der Kotflügel, des Daches, der Motorhaube, des Kofferraumdeckels oder der Heckklappe und umfasst nicht die Räder und Anbauteile wie Lichtblenden, Stoßstangen, Verkleidungen und Scharniere.

Der Ursprung des Perforationsschadens muss auf der Innenseite des betroffenen Karosserieteiles liegen.

Die Laufzeit der Korrosionsschutzgarantie beträgt 12 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.

V. Garantie-Ausschlüsse und -Beschränkungen

  1. Verschiedene Arten von äußeren Schäden, normaler Verschleiß und natürliche Alterung sind von der Garantie ausgeschlossen.

Insbesondere sind von der Garantie nicht umfasst:

  • Normaler Verschleiß und Abnutzung, natürliche Alterung oder Verblassen und normale Verringerung der Batteriekapazität.

  • Schäden oder Mängel, die durch Fahrlässigkeit, Missbrauch, Überlastung, unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Dienstleister, unsachgemäße Pflege oder Lagerung verursacht wurden.

  • Schäden oder Mängel, welche dadurch verursacht wurden, dass Service- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug nicht im Einklang mit den Wartungsplänen und Serviceanweisungen laut dem Benutzerhandbuch oder dem im Fahrzeug angebrachten Instrumentenpanel (Instrument Cluster) ordnungsgemäß durchgeführt werden, oder welche durch die Nichtbeachtung der Anweisungen eines autorisierten smart Servicepartners verursacht werden.

  • Verwendung von nicht originalen smart Teilen oder Reparaturmaterialien (oder von nicht qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen für Einzelhandelsreparaturen) oder von Reparaturverfahren, die von smart als Fahrzeughersteller nicht freigegeben wurden.

  • Schäden oder Mängel, die sich aus der Nichteinhaltung der Schadensminderungspflicht ergeben.

  • Schäden oder Mängel, die auf einen vom Fahrzeughersteller nicht genehmigten Umbau oder eine solche Veränderung des Fahrzeugs zurückzuführen sind.

  • Schäden oder Mängel, die durch die Verwendung des Fahrzeugs bei Probe-/Testfahrten, Motorsportveranstaltungen oder zu anderen als den im Fahrerhandbuch beschriebenen Zwecken verursacht wurden.

  • Schäden oder Mängel an Fahrzeugen, deren Fahrzeug-Identifizierungsnummer geändert oder entfernt wurde oder deren Kilometerstand unrechtmäßig verändert wurde.

  • Schäden oder Mängel, die auf äußere Einwirkungen mechanischer oder chemischer Art oder auf andere Vorfälle zurückzuführen sind, die auf vorsätzliche Handlungen Dritter, Unruhen, Unfälle, böswillige Handlungen, Diebstahl oder unbefugte Benutzung zurückzuführen sind.

  • Faktoren, auf die der Fahrzeughersteller keinen Einfluss hat, wie etwa Umwelteinflüsse (einschließlich Industrieabfälle, Sturmschäden, saurer Regen, Vogelkot) und Beschädigungen (einschließlich Steinschläge, Kratzer und die Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel).

  1. Von smart genehmigte Änderungen am Fahrzeug gelten als Teil der ursprünglichen Spezifikation; alle anderen Änderungen sind jedoch als nicht von smart genehmigt zu betrachten und führen deshalb zum Erlöschen der smart Garantie für den betroffenen Bereich, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen den Mangel/Schaden nicht verursacht haben

Die Garantie wird von smart in den folgenden Fällen eingeschränkt:

  • Wenn smart über Informationen verfügt, dass das Fahrzeug gestohlen wurde;

  • Wenn Komponenten durch unerlaubte Änderungen, Tuning oder Umbauten beeinträchtigt wurden; oder

  • Für Fahrzeuge, die in schwere Unfälle verwickelt waren, durch Feuer beschädigt wurden oder unter Wasser standen und von der Versicherungsgesellschaft als abgewrackt eingestuft werden.

  1. Über die in diesen Bedingungen beschriebenen Ansprüche hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche aus der smart Garantie. Die smart Garantie umfasst insbesondere keine Ersatzansprüche wie z.B. die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer einer Reparatur, und keine Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Abschleppkosten, Mietkosten, Nutzungsentschädigung). Ansprüche aus der smart Pannenhilfe (RSA) bleiben unberührt. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von smart, smarts Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sowie bei Verletzung von Körper und Gesundheit.

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