Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
- Für den Kaufvertrag gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vereinbarungen in den Bestellunterlagen. Keine anderen vom Kunden (wie unten definiert) eingebrachten Bedingungen finden Anwendung, selbst wenn smart sich nicht ausdrücklich gegen ihre Anwendung ausgesprochen hat. Dies gilt für alle Fälle, z.B. auch dann, wenn smart in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an diesen widerspruchslos ausführt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von fabrikneuen Fahrzeugen und Vorbestellungs-Gutscheinen von smart. Für Vorbestellungs-Gutscheine gelten in erster Linie die Bestimmungen in Abschnitt XIV (Vorbestellung); die anderen Bestimmungen dieser AGB gelten in zweiter Linie (und mutatis mutandis, soweit sie Fahrzeugkäufe betreffen).
II. Definitionen
In diesen AGB haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutungen.
- „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jegliches juristisch unabhängige Unternehmen, das in seiner Beziehung zu smart mehrheitlich im Besitz von smart ist oder die Mehrheit der Eigentumsanteile von smart hält, das von smart kontrolliert wird und smart kontrolliert, oder das an einem Unternehmensvertrag mit smart beteiligt ist.
- „Kunde“ ist der Abnehmer von einem oder mehreren Fahrzeugen oder Vorbestellungs-Gutscheinen gemäß dem Kaufvertrag, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Kunden um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt.
- Ein „Abnehmer“ oder „Verbraucher“ ist jegliche natürliche Person, die den Kaufvertrag zu Zwecken abschließt, die nicht überwiegend mit seinen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten zusammenhängen.
- Unter „Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ sind die vorliegenden Vereinbarungen und Bestimmungen für den Verkauf von Neufahrzeugen zu verstehen.
- Eine „Partei“ ist jeglicher Teilnehmer an einem Kaufvertrag.
- „Parteien“ bedeutet smart und der Kunde zusammen.
- „Kaufvertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Kauf eines Fahrzeugs oder einen Vorbestellungs-Gutschein für ein solches Fahrzeug, der zwischen smart und dem Kunden geschlossen wurde oder noch geschlossen wird und für den diese Geschäftsbedingungen gelten.
- „smart“ bezeichnet die Gesellschaft smart Austria Automotive GmbH, mit Sitz Am Belvedere 10, 1100 Wien, Österreich.
- Ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, die bei Abschluss des Kaufvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- „Website“ bezeichnet die von smart unter der URL smart.com/ zur Verfügung gestellte Website für den Verkauf von Fahrzeugen oder Vorbestellungs-Gutscheinen auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
III. Abschluss, Änderungen und Abtretung des Vertrags
- Angebote zum Kauf von Fahrzeugen von smart sind unverbindlich.
- Die Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder Bestellformulars durch den Kunden, oder eine Bestellung auf der Website oder per Telefon gilt als Bestellung mit einer Gültigkeit von drei Wochen. Für Fahrzeuge, die bei smart auf Lager sind, verkürzt sich diese Frist auf zehn Tage. Ein Kaufvertrag kommt zwischen den Parteien zustande, wenn smart innerhalb von drei Wochen (bei Fahrzeugen, die bei smart auf Lager sind, zehn Tage) ab Bestellung den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Bestellung per E-Mail bestätigt oder die Lieferung ausführt. smart ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, falls die Bestellung von smart nicht angenommen wird.
- Jegliche Änderung oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen und des Kaufvertrags bedarf der Schriftform (Textform ausreichend) und muss von beiden Parteien akzeptiert werden.
- Während der Lieferzeit behält sich smart Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen vom Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs vor, sofern diese Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von smart für den Kunden zumutbar sind. Zeichen oder Nummern, die von smart oder einem anderen Hersteller zur Kennzeichnung des Auftrags oder des bestellten Kaufgegenstandes verwendet werden, gewähren dem Kunden keine Rechte.
- Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung von smart an Dritte übertragen werden. Dies gilt nicht für Geldforderungen des Kunden gegen smart. Für sonstige Ansprüche des Kunden gegen smart ist keine vorherige Zustimmung von smart erforderlich, wenn smart kein schutzwürdiges Interesse an einem Abtretungsausschluss hat oder berechtigte Interessen des Kunden an der Übertragung des Rechts gegenüber dem schutzwürdigen Interesse von smart an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
IV. Lieferungen und Preise
- Die Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Überführungskosten.
- Die Lieferung erfolgt an den Standorten eines smart-Händlers, den der Kunde gemäß Ziffer 3 dieses Abschnitts IV im Voraus auswählen kann und der in der Bestellung angegeben wird.
- Der Kunde kann frei wählen, an welchem smart-Händlerstandort innerhalb Österreichs die Auslieferung des Fahrzeugs erfolgen soll.
- Falls ein Verkaufsgegenstand aufgrund der Einstellung der Serienproduktion nicht zum vorgesehenen Liefertermin geliefert werden kann, sind beide Parteien von den Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag in Bezug auf den betreffenden Verkaufsgegenstand befreit. In einem solchen Fall wird smart den Kunden unverzüglich informieren und ihm die schon erhaltenen Leistungen erstatten. Unter diesen Umständen ist smart nicht verpflichtet, den ursprünglich bestellten Gegenstand zu liefern.
V. Rücktrittsrecht des Verbrauchers von einer Bestellung
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so steht diesem neben den gesetzlichen Rechten insbesondere das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten (siehe Abschnitt XV (Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher nach Online- oder Telefonkäufen)) oder den Kaufvertrag zu widerrufen, unabhängig von der Regelung in diesem Abschnitt V (Rücktrittsrecht des Verbrauchers von einer Bestellung):
- Der Verbraucher hat das Recht, eine Bestellung bis zur Auslieferung des Fahrzeugs zu stornieren. Bei einer solchen Stornierung muss der Verbraucher smart eine Entschädigung in dem unten in diesem Abschnitt V (Rücktrittsrecht des Verbrauchers von einer Bestellung) festgelegten Umfang zahlen. Storniert der Verbraucher eine Bestellung, bevor smart den Kaufvertrag unterzeichnet oder dem Verbraucher eine Auftragsbestätigung zusendet, ist der Verbraucher nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die Stornierung zahlen.
- Storniert der Verbraucher eine Bestellung nachdem ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, hat smart Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Diese Entschädigung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn smart einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass smart ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- smart hat jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung wegen des Rücktritts eines Verbrauchers, wenn das betreffende Fahrzeug für die Nutzung durch Behinderte vorgesehen ist.
VI. Rabatte
- Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt Folgendes: a) Damit der Unternehmer den im Kaufvertrag festgelegten Rabatt erhalten kann, muss er sich verpflichten, das Fahrzeug zu behalten und für mindestens 6 Monate nach dessen Lieferung sein eingetragener Eigentümer und Nutzer zu bleiben, sowie dazu, dass das Fahrzeug während dieses Zeitraums ausschließlich im Betrieb des Unternehmers genutzt wird. Auf Anforderung muss der Kunde die Erfüllung dieser Bedingungen nachweisen. b) Verkauft der Kunde das Fahrzeug innerhalb der angegebenen Frist von 6 Monaten, gelten die Rabattvoraussetzungen als nicht erfüllt und smart behält sich das Recht vor, den erhaltenen Rabatt, d.h. die Differenz zwischen dem Listenpreis und dem vom Kunden bezahlten Preis, von diesem zurückzufordern.
- Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten keine entsprechenden Bedingungen für die Gewährung von Rabatten.
VII. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
- Der Kaufpreis und die Preise für Zusatzleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung oder Zustellung der Rechnung fällig.
- smart stellt dem Kunden den Kaufpreis in Rechnung, bevor das Fahrzeug ausgeliefert wird. Gleiches gilt für eine eventuelle Anzahlung gemäß Finanzierungs- oder Leasingvertrag, die dem Kunden vom Finanzpartner von smart vor der Auslieferung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt wird.
- Der im Kaufvertrag genannte Gesamtbetrag ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn im Kaufvertrag eine Lieferfrist von bis zu 4 Monaten vereinbart wurde oder wenn die Lieferung innerhalb von 4 Monaten erfolgt. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis, in dem sich die Preisliste von smart für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überführungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung ändert. Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für das Fahrzeug und die Sonderausstattung plus die Gebühr für die Überführung in der Kaufpreismitteilung die Summe der im Kaufvertrag für den gleichen Umfang angegebenen Preise um mehr als 3 % übersteigt. Ein solcher Rücktritt muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kaufpreismitteilung in Textform erfolgen.
- Die Zahlung ist per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat smart das Recht, unabhängig von der Höhe des Verzugsbetrags für alle ausstehenden Aufträge Vorauszahlung zu verlangen.
- Der Kunde ist nur dann berechtigt, Forderungen von smart mit anderen Forderungen aufzurechnen, wenn diese Forderungen unbestritten sind oder ein rechtskräftiges Rechtsmittel dafür vorliegt. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden im Zusammenhang mit demselben Kaufvertrag. Der Kunde ist zur Geltendmachung einer Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn diese auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
VIII. Lieferzeit, Lieferverzug und Höhere Gewalt
- Die voraussichtliche, als verbindlich oder unverbindlich vereinbarte Lieferfrist wird normalerweise im Kaufvertrag, in der Auftragsbestätigung per E-Mail oder im Zusammenhang damit angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrags.
- smart kann nicht garantieren, dass immer eine Lieferzeit festgelegt werden kann. Wird keine Lieferzeit angegeben, wird das Fahrzeug innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert, der unter normalen Bedingungen 12 Wochen für Neufahrzeuge auf Lager und bis zu 32 Wochen für nach Kundenwunsch hergestellte Fahrzeuge beträgt. Die vorgenannten Lieferfristen sind als unverbindlich zu verstehen.
- Nach Ablauf von sechs Wochen nach einem unverbindlichen Liefertermin oder nach einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde die Lieferung des Fahrzeugs von smart verlangen. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage für Fahrzeuge, die bei smart auf Lager sind. Nach Erhalt einer solchen Aufforderung gilt smart als in Verzug.
Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz für Verzugsschaden, so ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit von smart auf maximal 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. - Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er smart eine angemessene Frist zur Lieferung nach Ablauf der jeweiligen Frist gemäß Ziffer 3, Satz 1 oder Satz 2 dieses Abschnitts VIII (Lieferzeit, Lieferverzug und höhere Gewalt) gewähren. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kunde ein Unternehmer, sind Ansprüche auf Schadensersatz statt Leistung im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird die Lieferung aus unvorhersehbaren Gründen unmöglich während smart in Verzug ist, so haftet smart mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbeschränkungen. smart haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
- Im Falle einer Lieferverzögerung muss der Kunde unverzüglich über die Verzögerung informiert werden.
- Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist gerät smart mit Überschreitung dieses Termins oder dieser Frist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 3 Satz 3 und Ziffer 4 dieses Abschnitts VIII (Lieferzeit, Lieferverzug und höhere Gewalt).
- Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesem Abschnitt VIII (Lieferzeit, Lieferverzug und Höhere Gewalt) gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von smart, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von smart beruhen, sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Wird smart ohne Verschulden durch Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen bei smart oder einem seiner Lieferanten vorübergehend daran gehindert, zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern, so ist smart für die Dauer und im Umfang der jeweiligen Auswirkungen von der Lieferpflicht befreit. Daher werden die in den Ziffern 1 bis 6 dieses Abschnitts VIII (Lieferzeit, Lieferverzug und höhere Gewalt) genannten Termine und Fristen um denjenigen Zeitraum verlängert, der dem Zeitraum entspricht, in dem die hindernden Umstände die Lieferung verzögern. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Ziffer gelten alle außergewöhnlichen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von smart liegen, unvorhersehbar und unkontrollierbar sind und von smart auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden können, und die smart ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. Das sind insbesondere Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks, unerwartete Pandemien oder Epidemien sowie Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen, die smart nicht zu verantworten hat. Lieferschwierigkeiten und sonstige Leistungsstörungen von Lieferanten von smart gelten nur dann als Ereignisse höherer Gewalt, wenn der Lieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts VIII Ziffer 8 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist. smart wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das Ende eines Ereignisses höherer Gewalt informieren. smart wird alle Anstrengungen unternehmen, um das Ereignis höherer Gewalt schnellstens zu beheben und seine Auswirkungen so gering als möglich zu halten.
Sollten solche Störungen zu einer Aussetzung der Leistung für 4 Monate oder länger führen, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Falls smart den Kaufvertrag kündigt, erstattet smart unverzüglich alle vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen. Das Recht, den Kaufvertrag aus anderen Gründen zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
IX. Haftung
- smart haftet für Schäden aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.
- Ferner haftet smart für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde üblicherweise vertrauen darf. In diesem Fall haftet smart nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
- Eine persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von smart für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von smart.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Schädigungen durch Tod, Körperverletzung und Gesundheitsschäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
- Etwaige von smart gegebene Garantien bleiben von den Bestimmungen dieses Abschnitts unberührt.
Unabhängig von einem Verschulden bleibt die Haftung von smart unberührt, wenn smart Fehler arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko nach östereichischem Recht übernommen hat.
X. Reklamationen
- Der Kunde sollte jeglichen festgestellten Fehler so schnell wie möglich nach seiner Feststellung bei smart reklamieren.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, setzen die Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
XI. Gewährleistung
- Ansprüche des Kunden aufgrund von Sachmängeln verjähren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend hiervon gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist.
- Bei einem Sachmangel am gekauften Fahrzeug stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber smart zu.
- Für die Behebung eines Sachmangels gilt Folgendes: a) Der Kunde kann Ansprüche auf Beseitigung von Sachmängeln gegen smart oder gegen andere vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des gekauften Fahrzeugs anerkannten Unternehmen geltend machen; im letzteren Fall hat der Kunde smart unverzüglich zu informieren, wenn ein erster Versuch zur Beseitigung des Sachmangels erfolglos war. Bei mündlichen Anspruchsanzeigen erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung des Empfangs der Anzeige. b) Sollte das gekaufte Fahrzeug aufgrund eines Sachmangels betriebsunfähig werden, muss sich der Kunde für die Instandsetzung des gekauften Fahrzeugs an den dem Standort des betriebsunfähigen Fahrzeugs nächstgelegenen, vom Hersteller anerkannten Reparaturbetrieb wenden. c) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von smart über. d) Der Kunde kann Sachmängelansprüche aus dem Kaufvertrag für die zur Behebung des Sachmangels eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des gekauften Fahrzeugs geltend machen. Die Mängelbeseitigungsansprüche werden durch einen Eigentümerwechsel des gekauften Fahrzeugs nicht berührt.
- Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, hat smart das Recht, den Fehler zu beheben oder ein anderes Fahrzeug zu liefern. Der Unternehmer hat das Recht, den Kauf zu stornieren, wenn ein wesentlicher Fehler nach drei Nachbesserungsversuchen nicht behoben wurde. Falls der Kauf aus einem solchen Grund storniert wird, hat smart das Recht, auf den Kaufpreis Abzüge für den vom Unternehmer aus dem Fahrzeug gezogenen Nutzen in Höhe von 0,67 % des Kaufpreises pro gefahrenen 1000 km (eintausend) seit der Lieferung vorzunehmen. smart ist jedoch in keinem Fall verpflichtet, für das zurückgegebene Fahrzeug mehr als den Marktwert des Fahrzeugs zu bezahlen, wenn es fehlerfrei wäre.
- Dieser Abschnitt XI (Gewährleistung) gilt nicht für Schadensersatzansprüche; solche Ansprüche werden durch Abschnitt IX (Haftung) geregelt.
XII. Verzug durch den Kunden
- Der Kunde ist zur Abnahme des erworbenen Fahrzeugs innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige verpflichtet.
- Im Falle der Nichtabnahme kann smart seine gesetzlichen Rechte geltend machen. In diesem Fall mögliche Schadensersatzansprüche von smart belaufen sich auf 15 % des Kaufpreises. Diese Entschädigung kann höher oder niedriger angesetzt werden, wenn smart einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass smart ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher und leistet dieser seine Zahlungen nicht fristgerecht, hat smart das Recht, Zahlung und Zinsen nach österreichischem Recht zu verlangen.
XIII. (nicht vergeben)
XIV. Vorbestellung
- Wenn ein Kunde an einer Vorbestellungsaktion teilnimmt, erhält er mit dem Kauf eines Vorbestellungs-Gutscheins („Vorbestellung“) die Möglichkeit, einen Vorrang beim späteren Kauf eines Fahrzeugs zu erhalten. Eine solche Vorbestellung bezieht sich nicht auf den Verkauf oder die Lieferung eines Fahrzeugs und der Kunde bestellt damit noch kein Fahrzeug. Eine Vorbestellung stellt auch keine Anzahlung für einen späteren Fahrzeugkauf oder irgendeine Form von Vorvertrag in Bezug auf einen solchen späteren Kauf dar.
- Der Abschluss einer Vorbestellung garantiert weder die Möglichkeit eines späteren Fahrzeugkaufs, noch einen bestimmten Fahrzeugpreis oder ein Lieferdatum. Alle Fahrzeugmerkmale oder Angaben zu Preisen und Lieferterminen in der Vorbestellungskampagne sind unverbindlich und können sich ändern. Der Kunde sei darauf hingewiesen, dass die Entwicklung des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist und die genaue Leistung des Fahrzeugs (einschließlich seiner Emissionswerte) daher noch nicht genau benannt werden kann.
- Zur Aufgabe einer Vorbestellung muss der Kunde einen smart-Account registrieren und erhält daraufhin eine smart-ID. Nach dem Einloggen in seinen smart-Account muss der Kunde seine Stamm-/Adressdaten eingeben und eine Zahlungsmethode auswählen (Kredit-/Debitkarte oder Online-Überweisung, falls zutreffend). Die Zahlung wird von der Deutschen Bank AG als Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Kunde muss sicherstellen, dass die von ihm eingegebenen Daten korrekt sind, damit er alle Mitteilungen von smart zur Auftragsabwicklung erhalten kann.
- Der von smart ausgestellte Vorbestellungs-Gutschein stellt kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist lediglich zur Erstellung eines für den Kunden verbindlichen Angebots bestimmt. Durch Klicken auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot für einen Vorbestellungs-Gutschein ab. Vor der verbindlichen Angebotsabgabe können alle Einträge jederzeit mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Die Vorbestellung wird wirksam und der Kaufvertrag in Bezug auf den Vorbestellungs-Gutschein kommt zustande, wenn die Zahlung des Kunden für die Vorbestellung bei smart eingeht und smart dem Kunden die Vorbestellung per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Der Vertragstext wird von smart nicht gespeichert und kann vom Kunden nach Abgabe seines verbindlichen Angebots nicht mehr abgerufen werden. Falls gewünscht, kann der Kunde den Vertragstext abrufen, bevor er sein verbindliches Angebot abgibt.
- Eine Vorbestellung kann von jeder Partei jederzeit bis zu ihrer Einlösung (spätestens drei (3) Jahre nach Aufgabe der Vorbestellung) storniert werden. Die Reservierungszahlung wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Für eine Stornierung muss sich der Kunde über das Kontaktformular auf der Website von smart oder einem der Partnerunternehmen an smart wenden. Der Kunde hat nach seiner Einlösung keinen Anspruch auf eine weitere Rückerstattung des Vorbestellungs-Gutscheins.
- smart wird sich mit dem Kunden in Verbindung setzen und ihn ersuchen, seine Vorbestellung in den vorgesehenen Fahrzeugkauf umzuwandeln. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, den Bestellvorgang abzuschließen und seinen Vorbestellungs-Gutschein einzulösen. Falls der Kunde nicht auf diese Kontaktaufnahme von smart reagiert, kann er jegliche Priorität verlieren oder es kann zu Verzögerungen kommen.
- Der anschließende Fahrzeugkauf kann mit einer anderen Vertragspartei abgeschlossen werden und kann anderen oder zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die von smart oder einem seiner Partnerunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt wurden. Sofern der Kunde von smart nicht anderweitig informiert wurde, wird der Wert des Vorbestellungs-Gutscheins auf den Endpreis des späteren Fahrzeugkaufs angerechnet bzw. im Falle eines Leasingvertrags entsprechend erstattet.
- Der Kunde kann nur seine eigenen auf ihn persönlich ausgestellten Vorbestellungs-Gutschein einlösen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Vorbestellungs-Gutscheine nicht übertragbar und können nicht für einen Dritten eingelöst werden. Der Kunde kann seinen Gutschein ausschließlich in dem Land einlösen, in dem sich die in Abschnitt 2 Ziffer 8 genannte Firmenadresse von smart befindet, und ausschließlich bei smart. Der Kunde kann nur einen Vorbestellungs-Gutschein pro nachfolgendem Fahrzeugkauf einlösen. Ein Vorbestellungs-Gutschein kann nicht mit weiteren Vorbestellungs-Gutscheinen oder anderen Rabatten kombiniert werden.
XV. Informationen über das Widerrufsrecht für Verbraucher nach Online- oder Telefonkäufen
Beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Fernabsatzverträge sind solche, bei denen der Verbraucher ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefonanrufe oder eine Website) für Aushandlung und Abschluss des Vertrages nutzt. smart informiert Sie im Folgenden über das entsprechende Widerrufsrecht:
- Widerrufsrecht: Der Kunde hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist endet 14 Tagen nach dem Datum, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Spediteur ist, in den Besitz der Ware gelangt ist. Zur Ausübung dieses Widerrufsrechts muss der Verbraucher smart, Quartier Belvedere Central, Karl Popper Straße 2, 1100 Wien, Österreich, oder den Beauftragten von smart, der dem Verbraucher das Fahrzeug übergeben hat, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Verbraucher kann dazu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, hat aber auch andere Möglichkeiten. Der Verbraucher kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf der Website von smart elektronisch ausfüllen und absenden. Wenn der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, wird smart ihm unverzüglich eine Empfangsbestätigung über den Eingang seines Widerrufs über ein dauerhaftes Medium (z.B. per E-Mail) übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung seines Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Auswirkungen des Widerrufs: Tritt der Verbraucher von seinem Kaufvertrag zurück, hat smart ihm alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben könnten, dass der Verbraucher eine andere als die von smart angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem smart über den Widerruf des Vertrags durch den Verbraucher informiert wurde. Für diese Rückzahlung verwendet smart dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Verbraucher vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. smart darf die Rückzahlung verweigern, bis smart die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesendet hat, je nachdem, welcher dieser Umstände zuerst eintritt. Der Verbraucher sendet das Fahrzeug zurück oder übergibt es smart oder dem Bevollmächtigten von smart am Übergabeort, dessen Adresse im Kaufvertrag angegeben ist, oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort, und zwar unverzüglich und auf jeden Fall spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher smart seinen Rücktritt vom Kaufvertrag mitgeteilt hat. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen zurücksendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher hat das Recht, das Fahrzeug an einen smart-Händler seiner Wahl innerhalb Österreichs liefern zu lassen. Die entsprechenden Kosten innerhalb Deutschlands werden auf maximal etwa 500 (fünfhundert) EUR geschätzt. Der Verbraucher haftet nur für einen etwaigen Wertverlust der Waren, der auf eine über die Feststellung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendigen Nutzung dieser hinausgeht.
Muster-Widerrufsformular
(Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten)An:
smart Austria Automotive
Am Belvedere 10, 1100 Wien, ÖsterreichHiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware () bzw. die Erbringung der folgenden Dienstleistung (), Bestellt am () / erhalten am (),
Name des/der Verbraucher(s),
Adresse des/der Verbraucher(s),Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur wenn dieses Formular in Papierform übermittelt wird).
Datum
(*) Nicht Zutreffendes löschen
XVI. Eigentumsvorbehalt
- Das Fahrzeug bleibt Eigentum von smart, bis alle smart aufgrund des Kaufvertrags zustehende Forderungen beglichen sind. Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen von smart gegen den Unternehmer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen im Zusammenhang mit dem Kauf. Auf Verlangen des Kunden ist smart zur Beendigung des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit dem gekauften Fahrzeug unanfechtbar erfüllt hat und für eventuell noch ausstehende Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit geleistet hat. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts steht smart das Recht auf den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu.
- Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann smart vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder bei einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden Schadensersatz statt der Leistung verlangen, nachdem smart dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist gesetzlich nicht notwendig. Für den Fall, dass smart berechtigt ist, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und smart das gekaufte Fahrzeug zurücknimmt, vereinbaren smart und der Kunde, dass smart dem Kunden den gemeinen Verkaufswert des Fahrzeugkaufs zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden, der nur unmittelbar nach Rücknahme des gekauften Fahrzeugs geäußert werden kann, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach Wahl des Kunden, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gemeinen Verkaufswert des Fahrzeugs ermitteln. Der Kunde trägt die notwendigen Kosten für die Rücknahme und Verwertung des gekauften Fahrzeugs. Die Verwertungskosten belaufen sich auf 5 % des üblichen Verkaufswertes ohne Nachweis. Diese Kosten können höher oder niedriger angesetzt werden, wenn smart höhere Kosten nachweist oder der Kunde nachweist, dass geringere oder gar keine entsprechende Kosten angefallen sind.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde weder über das Fahrzeug verfügen noch Dritten seine vertragliche Nutzung einräumen.
XVII. Gerichtsbarkeit und anzuwendendes Recht, Online- und andere Streitbeilegung
- Sollte eine jegliche Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen des jeweiligen Vertragswerks nicht berührt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, verpflichten sich die Parteien darüber hinaus, unwirksame oder inaktiv gewordene Paragraphen durch andere Paragraphen zu ersetzen, die dem kaufmännischen Zweck der unwirksamen oder inaktiv gewordenen Paragraphen so weit wie möglich gerecht werden.
- Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischem Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt Stuttgart (Mitte), Deutschland, als der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und smart.
- Die Europäische Kommission unterhält unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung. smart nimmt an einem solchen Streitbeilegungsverfahren nicht teil. smart ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Österreich Wien, sofern der Verbraucher zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch smart entweder aus Deutschland verzogen ist oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist.