Dein Unternehmen ist auf der Suche nach bis zu 3 Fahrzeugen?

Maßgeschneidert auf deine Bedürfnisse: der smart #1 und der smart #3

Mach dich bereit für vollelektrischen Komfort. Wenn du bis zu 3 Autos bestellen möchtest, kannst du deine ausgewählten Fahrzeuge einfach online konfigurieren und vorab reservieren.

Für gewerbliche Kunden bietet die neue smart Generation mehr Vorteile denn je. Das geräumige Interieur, die fortschrittliche Konnektivität, die Gesamtbetriebskosten (TCO) und der vollelektrische Ansatz des neuen smart machen ihn zu einer hervorragenden Wahl als Firmenwagen.

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Was macht den smart #1 und den smart #3 für dein Unternehmen so interessant?

Es gibt viele Variablen und Möglichkeiten bei der Wahl des richtigen Fahrzeugs für dein Unternehmen. Unser Ziel ist es, dir die Auswahl so einfach wie möglich zu gestalten. Die klaren Ausstattungslinien der neuen smart Modelle machen die Auswahl einfach und die hohe Super-Charging Ladeleistung von 150 kW (DC) in jeder Line sorgt für ein schnelles Vorankommen auf Geschäftsfahrten.

Einfaches Leasing

Einfaches Leasing zu fairen Preisen für dein Firmen-Elektroauto. Mit smart mobility LEASING, einem Produkt der ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH, haben wir ein attraktives Angebot für B2B-Kunden. Bestellbar direkt auf der Webseite. Solltest du bereits einen anderen Leasing- oder Finanzierungspartner haben, hilft dir dein smart Vertriebspartner gerne weiter.

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Die Vorteile deines Firmen-Elektroautos

Mit dem smart #1 und smart #3 kannst du die CO2-Emissionen deines Unternehmens reduzieren. Abhängig von den aktuellen regionalen Vorschriften erhältst du zusätzliche Förderungen und Steuervorteile für deine firmeneigenen batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV). Mit ihrer hohen Standardausstattung sind die neuen vollelektrischen smart Modelle sicher die richtige Wahl für dein Unternehmen.

Weitere Vorteile
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Ein smart ist gut fürs Geschäft.

Entdecke unsere Modelle.

Dir gefällt der Look unseres neuen smart? Dann vereinbare gerne eine Probefahrt bei deinem nächstgelegenen Vertriebspartner.Finde deinen Vertriebspartner
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smart für B2B-Partner

Möchtest du 4 oder mehr smart Fahrzeuge für dein Unternehmen bestellen? Werde B2B-Partner und kontaktiere uns für Rahmenvertragskonditionen. Als B2B-Partner betreut dich ein Key Account Manager oder Flottenexperte und unterstützt dich bei der Auswahl des besten Fahrzeugs für deine E-Flotte.

  • Alle Bilder und Illustrationen dienen nur Informationszwecken. Sie können Sonderausstattungen zeigen, die nicht automatisch Bestandteil des Angebotes sind. Produktionsbedingt sind Farbabweichungen des bestellten Fahrzeugs oder der Ausstattungen möglich.

  • Seit dem 1. Januar 2021 sind die Unternehmen innerhalb der Europäischen Union dazu verpflichtet, neue Pkw, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) zu bewerben. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden.

  • 1

    Alle Preise/Raten gelten jeweils inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer (USt.), soweit nicht anders angegeben. Der angegebene Kaufpreis versteht sich einschließlich einmaliger Überführungskosten in Höhe von 300 €. smart Austria Automotive GmbH zieht den E-Mobilitätsbonusanteil zum Vorteil des Kunden im Warenkorb ab. Der angegebene Zubehörpreis versteht sich ggf. inkl. Lieferkosten, soweit nicht anders angegeben. Alle Preisangaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website geltenden Preise/Raten. Die Angaben sind unverbindlich, können nach Markt variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Für alle Bestellungen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der smart Europe Austria Automotive GmbH. Für Kunden außerhalb Österreichs gelten andere Konditionen und Geschäftsbedingungen. Der Kauf und die Zulassung von vollelektrischen Fahrzeugen werden in einigen Ländern im Rahmen eines Umweltbonusprogramms gefördert. Es besteht insoweit kein Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller, Vertriebspartner oder Leasinggeber. Details zum Umweltbonus für Fahrzeuge siehe Fußnote 12 und FAQ | Ecobonus.

  • 3

    Mietvertrag und Nutzungsentgelt für Privatkunden (smart mobility Renting): Angebot für einen Mietvertrag mit ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH. FAQ | smart mobility Renting. Die monatliche Miete berücksichtigt eine Laufzeit von min. 36 bis max. 60 Monaten, eine Laufleistung von min. 10.000 bis max. 30.000 km pro Jahr und eine Anzahlung des Mieters von EUR 0 bis max. 12.000 inkl. USt. Die Miete versteht sich inkl. USt, zzgl. gesetzlicher Rechtsgeschäftsgebühr, zzgl. Fracht- und Nebenkosten. Ein Mietvertrag kommt nur unter der Bedingung eines positiven KYC-Checks (Know-Your-Customer), einer positiver Bonitätsprüfung und nur mit rechtsgültiger Unterschrift zustande. Freibleibendes Angebot mit einem Richtpreis, welches Schwankungen unterliegen kann. Gebühren und Steuern können indexbasierten Anpassungen unterliegen. Es gelten ausnahmslos die Geschäftsbedingungen der ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

    Operating Leasing und Rate für Gewerbekunden (smart mobility Leasing): Angebot für einen Operating Leasing Vertrag mit ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH. FAQ | smart mobility Leasing. Die monatliche Leasingrate berücksichtigt eine Laufzeit von min. 36 bis max. 60 Monaten, eine Laufleistung von min. 10.000 bis max. 30.000 km pro Jahr und eine Anzahlung des Leasingnehmers von EUR 0 bis max. 12.000 inkl. USt. Die Leasingrate versteht sich inkl. USt, zzgl. Bearbeitungsgebühr und gesetzlicher Rechtsgeschäftsgebühr, zzgl. Fracht- und Nebenkosten. Ein Leasingvertrag kommt nur unter der Bedingung eines positiven KYC-Checks (Know-Your-Customer), einer positiver Bonitätsprüfung und nur mit rechtsgültiger Unterschrift zustande. Freibleibendes Angebot mit einem Richtpreis, welches Schwankungen unterliegen kann. Gebühren und Steuern können indexbasierten Anpassungen unterliegen. Es gelten ausnahmslos die Geschäftsbedingungen der ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

    smart mobility Renting und Leasing: Alle Mieten/Raten verstehen sich für Privatkunden und Gewerbekunden inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer (USt.). Alle Preisangaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website gültigen Mieten/Raten. Die Angaben sind unverbindlich, können Schwankungen unterliegen, je nach Markt variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Für Kunden außerhalb von Österreich gelten andere Bestimmungen und Konditionen. Die konkreten Angaben zu Ihren Leasing-/Mietparametern finden Sie vorerst im Miet-/Leasingkonfigurator. Die monatliche Miete/Rate wird im Warenkorb angezeigt. Sie können die Vertragsparameter erneut anpassen, wenn Sie sich auf der smart mobility Website der ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH befinden. Es gelten ausnahmslos die Geschäftsbedingungen für Miete bzw. Leasing der ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

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    Die Angaben zu CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. . Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von der gewählten Sonderausstattung.

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    Die nach dem Standard-WLTP-Zyklus ermittelten Reichweiten ermöglichen einen Vergleich zwischen den Herstellern. Sie beinhalten auch die durch Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen) erzielte Messreichweite. Der individuelle Fahrstil und das Fahrverhalten, die Geschwindigkeit, das Beschleunigungsverhalten, die Außentemperatur, die Topografie und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese unter Umständen verringern oder sogar erhöhen. Die Werte wurden nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Je nach Fahrbedingungen kann der Wert von dem angegebenen Wert abweichen.

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    Die Ladezeit der Batterie kann in Abhängigkeit von diversen Randbedingungen wie verschiedenen Umgebungs- und Batterietemperaturen, verfügbaren Leistungen und anderen Einschränkungen sowie der Nutzung der Fernbedienungsfunktion (z. B. ferngesteuerte Klimaanlage, Vorheizen des Fahrzeugs usw.) variieren. Mit einer 3-phasigen Stromversorgung kannst du mit bis zu 22 kW laden und unter Optimalbedingungen in nur 3 Stunden von 10 % auf 80 % Ladezustand (SOC/State of Charge) kommen (außer mit dem Pro, der nur mit 7,4 kW Onboard-Charger erhältlich ist und hierfür 5.5 Stunden benötigt). Bei Wechselstromladestationen mit einer Stromversorgung von bis zu 11 kW, die üblicherweise in privaten Haushalten installiert sind, beträgt die Ladezeit unter 6 Stunden (10 auf 80%). Mit einer DC-Schnellladestation kannst du sogar mit bis zu 150 kW (Pro: 130 kW) laden und so unter Optimalbedingungen in 30 Minuten von 10 % auf 80 % SOC kommen.

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    Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Liste der förderungswürdigen Fahrzeuge des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) enthalten sind, besteht aus einem Landesanteil (Bundesanteil), der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH,

    Türkenstraße 9, 1090 Wien, ausbezahlt wird, und einem Herstelleranteil (Stand: 3.4.2023). Die Anschaffung (Kauf oder Leasing) kann gleichzeitig auch über andere Fonds auf Landesebene gefördert werden.

    Privatpersonen einerseits und andererseits Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind, können sich bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderbudgets, längstens jedoch bis zum 31. März 2024, für eine Förderung online anmelden. Ein Folgeantrag auf Förderung muss innerhalb von 36 Wochen nach der Registrierung oder 9 Monate nach dem Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum!) gestellt werden, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Das Fahrzeug muss mit Energie aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Beim Leasing durch eine Privatperson kann bei einer Anzahlung von EUR 3.000,00 der volle Förderungsbetrag ausbezahlt werden, und beim Leasing durch eine Firma, Stiftung, Körperschaft oder Vereinigung, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren ist, bei einer Anzahlung von mindestens EUR 1.200,00.

    Bei Kauf und Zulassung eines neuen smart #1 und rechtzeitiger Antragstellung beim BMK beträgt der Umweltbonus EUR 3.000,00 für Privatpersonen und EUR 1.000,00 für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind. Der Herstelleranteil wird von der smart Europe Austria Automotive GmbH gewährt und automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen, wodurch sich die gesetzliche Umsatzsteuer reduziert. Die entsprechenden Positionen finden Sie auf der Rechnung aufgelistet.

    Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet allein das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH auf Basis der geltenden Förderbedingungen und Ihres Antrags. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt Sie nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Die Registrierung für den Bundesanteil am Umweltbonus muss über das elektronische Formular unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwp23 (für Privatpersonen) oder https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwb23_sozial (für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind) spätestens 36 Wochen nach der Registrierung/9 Monate nach Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum) erfolgen, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Der Umweltbonus endet mit der Ausschöpfung der Fördermittel. Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. März 2024 erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen nur zu Ihrer Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Auslassungen vorbehalten.

    Mehr Informationen findest du auf https://www.umweltfoerderung.at/e-mobilitaetsfoerderungen-2023

  • A

    Alle Angaben zur Verfügbarkeit von smart sind ungefähre Lieferzeiten und können sich verzögern, wenn z.B.: die Zulassung des Fahrzeugs länger dauert als vorgesehen, Verzögerung der Schiffsankünfte in Belgien und Überlastung der Häfen, und Feiertage. Die Bestätigung des Übergabetermins erfolgt nach Absprache mit Ihrem Vertriebspartner.

    Für den Zeitpunkt der Lieferung der Marktplatzprodukte (z.B. Wallbox) sind ausschließlich die jeweiligen Marktplatzanbieter verantwortlich.

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