Unser Leasingangebot von Mercedes-Benz Financial Services

Leasingaktion gültig bis zum 15.05.2024

Hol dir deinen neuen smart bereits ab einer Leasingrate von 219 € pro Monatᴸ. Weitere Informationen und dein persönliches Angebot erhältst du über deinen smart Partner.

Ab 219 € mtl.ᴸ

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Entdecke die Fahrzeuge

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In vier einfachen Schritten zu deinem smart

smart leasing mbfs
1
Wähle dein Modell

Konfiguriere deinen smart, der genau deinem Geschmack entspricht. Wähle deine gewünschte Ausstattungslinie und das passende Interieur und Exterieur.

2
Kontaktiere deinen Vertriebspartner 

Fülle das Formular am Ende der Seite aus, damit sich dein smart Vertriebspartner direkt bei dir melden und dein individuelles Leasingangebot erstellen kann.

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Genehmigung

Unser Partner Mercedes Benz Financial Services prüft deinen Antrag so schnell wie möglich und bewilligt ihn nach erfolgreicher Prüfung.

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Übergabe

Der letzte Schritt im Leasingprozess ist wohl der schönste – die Übergabe! Willkommen in der smarten Welt der Elektromobilität!

Leasing nach deinem Geschmack

Deine Vorteile beim Leasing

Gemeinsam mit unserem Partner Mercedes Benz Financial Services bieten wir attraktive Optionen für das Leasing deines smart #1 oder #3. Beim Leasing wählst du dein Fahrzeug für einen vorher festgelegten Zeitraum. Du zahlst eine feste monatliche Rate und gibst das Auto am Ende der Leasingdauer zurück. Wir passen den Vertrag an deine individuellen Bedürfnisse an, basierend auf deiner Konfiguration des Fahrzeugs, der geschätzten jährlichen Kilometerleistung, der Vertragslaufzeit und den gewünschten Zusatzleistungen.

Probefahrt gefällig?

Du möchtest den smart #1 oder smart #3 erstmal testfahren um dich entscheiden zu können? Buche jetzt deinen Termin für eine Probefahrt und entdecke das Fahrerlebnis von morgen.

  • Alle Bilder und Illustrationen dienen nur Informationszwecken. Sie können Sonderausstattungen zeigen, die nicht automatisch Bestandteil des Angebotes sind. Produktionsbedingt sind Farbabweichungen des bestellten Fahrzeugs oder der Ausstattungen möglich. smart #3 Pro und Pro+ werden nicht mit getönten Scheiben ausgeliefert.

  • 4

    Die Angaben zu CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. . Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von der gewählten Sonderausstattung.

  • 5

    Die nach dem Standard-WLTP-Zyklus ermittelten Reichweiten ermöglichen einen Vergleich zwischen den Herstellern. Sie beinhalten auch die durch Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen) erzielte Messreichweite. Der individuelle Fahrstil und das Fahrverhalten, die Geschwindigkeit, das Beschleunigungsverhalten, die Außentemperatur, die Topografie und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese unter Umständen verringern oder sogar erhöhen. Die Werte wurden nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Je nach Fahrbedingungen kann der Wert von dem angegebenen Wert abweichen.

  • 12

    Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Liste der förderungswürdigen Fahrzeuge des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) enthalten sind, besteht aus einem Landesanteil (Bundesanteil), der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH,

    Türkenstraße 9, 1090 Wien, ausbezahlt wird, und einem Herstelleranteil (Stand: 3.4.2023). Die Anschaffung (Kauf oder Leasing) kann gleichzeitig auch über andere Fonds auf Landesebene gefördert werden.

    Privatpersonen einerseits und andererseits Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind, können sich bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderbudgets, längstens jedoch bis zum 31. März 2025, für eine Förderung online anmelden. Ein Folgeantrag auf Förderung muss innerhalb von 36 Wochen nach der Registrierung oder 9 Monate nach dem Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum!) gestellt werden, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Das Fahrzeug muss mit Energie aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Beim Leasing durch eine Privatperson kann bei einer Anzahlung von EUR 3.000,00 der volle Förderungsbetrag ausbezahlt werden, und beim Leasing durch eine Firma, Stiftung, Körperschaft oder Vereinigung, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren ist, bei einer Anzahlung von mindestens EUR 1.200,00.

    Bei Kauf und Zulassung eines neuen smart #1 und rechtzeitiger Antragstellung beim BMK beträgt der Umweltbonus EUR 3.000,00 für Privatpersonen und EUR 1.000,00 für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind. Der Herstelleranteil wird von der smart Europe Austria Automotive GmbH gewährt und automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen, wodurch sich die gesetzliche Umsatzsteuer reduziert. Die entsprechenden Positionen finden Sie auf der Rechnung aufgelistet.

    Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet allein das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH auf Basis der geltenden Förderbedingungen und Ihres Antrags. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt Sie nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Die Registrierung für den Bundesanteil am Umweltbonus muss über das elektronische Formular unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwp23 (für Privatpersonen) oder https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwb23_sozial (für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind) spätestens 36 Wochen nach der Registrierung/9 Monate nach Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum) erfolgen, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Der Umweltbonus endet mit der Ausschöpfung der Fördermittel. Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. März 2025 erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen nur zu Ihrer Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Auslassungen vorbehalten.

    Mehr Informationen findest du auf https://www.umweltfoerderung.at/e-mobilitaetsfoerderungen-2024

  • A

    Alle Angaben zur Verfügbarkeit von smart sind ungefähre Lieferzeiten und können sich verzögern, wenn z.B.: die Zulassung des Fahrzeugs länger dauert als vorgesehen, Verzögerung der Schiffsankünfte in Belgien und Überlastung der Häfen, und Feiertage. Die Bestätigung des Übergabetermins erfolgt nach Absprache mit Ihrem Vertriebspartner.

    Für den Zeitpunkt der Lieferung der Marktplatzprodukte (z.B. Wallbox) sind ausschließlich die jeweiligen Marktplatzanbieter verantwortlich.

  • K

    smart #1

    Unverbindl. empf. Aktionspreis. Der angegebene Preis beinhaltet € 1.000 Frühlingsbonus, € 2.400,- E-Mobilitätsbonus-Herstelleranteil inkl. USt (nur für Private) und € 3.000,- Förderung (ebenso nur für Private) seitens Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sämtliche Details dazu unter www.umweltfoerderung.at . Der Preisvorteil bezieht sich auf die Höhe des E-Mobilitätsbonus (Herstelleranteil + staatlicher Anteil). Der E-Mobilitätsbonus-Herstelleranteil und die Bundesförderung für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis ist geringer und beträgt jeweils € 1.000,-; andere Betriebe werden nicht mehr gefördert. Über die Auszahlung der Bundesförderung entscheidet ausschließlich das Bundesministerium anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach deinem Antrag. Die Gewährung des Herstelleranteils berechtigt nicht automatisch zum Erhalt der Bundesförderung. Ein Rechtsanspruch gegenüber smart Austria GmbH für die Bundesförderung besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich deiner Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Der Frühlingsbonus wird bei Barkauf des Fahrzeugs automatisch im Warenkorb zum Abzug gebracht. Bei den auf der Website und im Warenkorb angezeigten Miet- bzw. Leasingraten ist der Frühlingsbonus im Aktionszeitraum bereits berücksichtigt. Nicht mit anderen Aktionen oder Sonderprogrammen kombinierbar. Angebot gültig unter smart.com und beim smart Vertriebspartner solange der Vorrat reicht. Gültig bis auf Widerruf

    smart #3

    Unverbindl. empf. Aktionspreis. Der angegebene Preis beinhaltet € 2.400,- E-Mobilitätsbonus-Herstelleranteil inkl. USt (nur für Private) und € 3.000,- Förderung (ebenso nur für Private) seitens Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sämtliche Details dazu unter www.umweltfoerderung.at . Der Preisvorteil bezieht sich auf die Höhe des E-Mobilitätsbonus (Herstelleranteil + staatlicher Anteil). Der E-Mobilitätsbonus-Herstelleranteil und die Bundesförderung für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis ist geringer und beträgt jeweils € 1.000,-; andere Betriebe werden nicht mehr gefördert. Über die Auszahlung der Bundesförderung entscheidet ausschließlich das Bundesministerium anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach deinem Antrag. Die Gewährung des Herstelleranteils berechtigt nicht automatisch zum Erhalt der Bundesförderung. Ein Rechtsanspruch gegenüber smart Austria GmbH für die Bundesförderung besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich deiner Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nicht mit anderen Aktionen oder Sonderprogrammen kombinierbar. Angebot gültig unter smart.com und beim smart Vertriebspartner solange der Vorrat reicht. Gültig bis auf Widerruf.

  • L

    smart #1

    Unverbindliches Restwertleasingangebot von Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH (Leasingvariante bei welcher der Kunde ein Restwertrisiko trägt); smart #1 Pro ab 219 € mtl.; Barzahlungspreis 35.300,00 €; Restwert 18.227,70 €; Anzahlung 10.590,00 €; Rechtsgeschäftsgebühr 186,51 €; Bearbeitungsgebühr (pauschal) 250,00 €; Laufzeit 48 Monate; Laufleistung 10.000 km p.a.; Gesamtbetrag 39.668,77 €; Sollzinssatz variabel 4,59% p.a.; eff. Jahreszinssatz 5,28%; sämtliche Werte inkl. NoVA und MwSt.; bei Finanzierung über die Mercedes-Benz Financial Services; vorbeh. Bonitätsprüfung, Änderungen und Druckfehler; Details und weitere Informationen können Sie den AGB entnehmen www.mercedes-benz.at/agb; Vollkaskoversicherung optional; CO₂-Emissionen gesamt (kombiniert): 0,0 g/km; Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert): 18,3 - 20,9 kWh/100 km; angegebene Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (WLTP) ermittelt; die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung; Angebote gültig bis 15.05.2024 bzw. bis auf Widerruf; der Leasingabschluss ist nur offline (und nicht online), bei den smart Vermittlern/Agenten möglich. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Stand 02/2024. Abbildung ist Symbolfoto.

    smart #3

    Unverbindliches Restwertleasingangebot von Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH (Leasingvariante bei welcher der Kunde ein Restwertrisiko trägt); smart #1 Pro ab 265 € mtl.; Barzahlungspreis 37.300,00 €; Restwert 18.698,70 €; Anzahlung 11.190,00 €; Rechtsgeschäftsgebühr 209,12 €; Bearbeitungsgebühr (pauschal) 250,00 €; Laufzeit 48 Monate; Laufleistung 10.000 km p.a.; Gesamtbetrag 42.977,58 €; Sollzinssatz variabel 5,83% p.a.; eff. Jahreszinssatz 6,605%; sämtliche Werte inkl. NoVA und MwSt.; bei Finanzierung über die Mercedes-Benz Financial Services; vorbeh. Bonitätsprüfung, Änderungen und Druckfehler; Details und weitere Informationen können Sie den AGB entnehmen www.mercedes-benz.at/agb; Vollkaskoversicherung optional; CO₂-Emissionen gesamt (kombiniert): 0,0 g/km; Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert): 18,3 - 20,9 kWh/100 km; angegebene Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (WLTP) ermittelt; die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattung; Angebote gültig bis 15.05.2024 bzw. bis auf Widerruf ; der Leasingabschluss ist nur offline (und nicht online), bei den smart Vermittlern/Agenten möglich. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Stand 02/2024. Abbildung ist Symbolfoto.

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